Gutachten zur Schutzwürdigkeit

zum Bauzustand und zur Baugeschichte

 
 
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 

 


Im Rahmen von baurechtlichen Verfahren, wie Baugesuche und Einsprachen gegen Baugesuche, ist bei schutzwürdigen Altbauten oder Aussenanlagen oftmals eine Stellungnahme oder ein Gutachten im Sinne des Denkmalschutzes erforderlich, das von Behörden, Bauwilligen und einspracheberechtigten Kreisen benötigt wird.

Stellungnahme
Die Stellungnahme kann eine Aussage zur möglichen Schutzwürdigkeit eines Gebäudes und dessen Aussenanlage bedeuten. Es können aber auch die Auswirkungen einer geplanten Baumassnahme im Hinblick auf die Gefährdung schutzwürdiger Elemente eines Altbaus und dessen Aussenanlage beurteilt werden.

Gutachten
Im Rahmen von Schutzwürdigkeitsbeurteilungen wird auf der Basis eines Einzelinventars, bzw. nach einer Bestandsanalyse und baugeschichtlichen Beurteilung, die Schutzwürdigkeit eines historischen Gebäudes und dessen Aussenanlage im Sinne des Denkmalschutzes geklärt.

Zustandsbeurteilung
Die ibid Altbau AG beurteilt den Zustand von Holz- und Massivbauten, je nach Sachlage unter Hinzuziehung von weiteren Fachexperten (Baugrund, Statik, Mauerwerk etc.), einschliesslich der Garten- und Grünanlagen.

Massnahmenbeurteilung
Fach-Restauratoren beurteilen Massnahmen am konstruktiven Holzbau und an Architekturoberflächen im Hinblick auf Zweckmässigkeit, Nachhaltigkeit und denkmalpflegerischer Zielstellung. Gleiches gilt für Massnahmen an Aussenanlagen.