Im Rahmen von baurechtlichen Verfahren, wie Baugesuche und Einsprachen
gegen Baugesuche, ist bei schutzwürdigen Altbauten oder Aussenanlagen
oftmals eine Stellungnahme oder ein Gutachten im Sinne des Denkmalschutzes
erforderlich, das von Behörden, Bauwilligen und einspracheberechtigten
Kreisen benötigt wird.
Stellungnahme
Die Stellungnahme kann eine Aussage zur möglichen Schutzwürdigkeit
eines Gebäudes und dessen Aussenanlage bedeuten. Es können
aber auch die Auswirkungen einer geplanten Baumassnahme im Hinblick
auf die Gefährdung schutzwürdiger Elemente eines Altbaus und
dessen Aussenanlage beurteilt werden.
Gutachten
Im Rahmen von Schutzwürdigkeitsbeurteilungen wird auf der
Basis eines Einzelinventars, bzw. nach einer Bestandsanalyse und baugeschichtlichen
Beurteilung, die Schutzwürdigkeit eines historischen Gebäudes
und dessen Aussenanlage im Sinne des Denkmalschutzes geklärt.
Zustandsbeurteilung
Die ibid Altbau AG beurteilt den Zustand von Holz- und Massivbauten,
je nach Sachlage unter Hinzuziehung von weiteren Fachexperten (Baugrund,
Statik, Mauerwerk etc.), einschliesslich der Garten- und Grünanlagen.
Massnahmenbeurteilung
Fach-Restauratoren beurteilen Massnahmen am konstruktiven Holzbau
und an Architekturoberflächen im Hinblick auf Zweckmässigkeit,
Nachhaltigkeit und denkmalpflegerischer Zielstellung. Gleiches gilt
für Massnahmen an Aussenanlagen.
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